
5. Novellierung der Verpackungsverordnung
die 5. Novellierung der Verpackungsverordnung ist seit geraumer Zeit in aller Munde –
und dies zu Recht. Denn mit dieser Novellierung der Verpackungsverordnung
sind auch Sie als Weinversender unmittelbar betroffen!
Wann muss ich meine Verpackung lizenzieren?
Immer dann, wenn ich der so genannte Erstinverkehrbringer einer befüllten Service-
oder Verkaufsverpackung bin, und diese an den Endverbraucher bzw. Konsumen-
ten schicke oder überreiche.
Beispiel 1:
Sie schicken 12 Flaschen Wein in einem PTZ-Versandkarton an die Familie Müller in Stuttgart.
In diesem Falle müssen Sie den Versandkarton lizenzieren, da Sie Erstinverkehr-bringer der
befüllten Verkaufs- oder wie in diesem Falle der befüllten Serviceverpak-kung sind und direkt
an den Endverbraucher bzw. Konsumenten liefern und diese Verpackung beim Endkunden
anfällt. Der PTZ-Versandkarton fällt in diesem Falle unter die Rubrik der Serviceverpackungen.
Beispiel 2:
Sie schicken 18 Flaschen Wein in einem PTZ-Karton an die Weinhandlung Schmitz in Köln.
In diesem Falle müssen Sie keine Lizenzgebühren entrichten, da Sie nicht direkt an den End-
kunden oder Konsumenten liefern, sondern an einen Händler der die Ware vereinzelt weiter-
veräußert. In diesem Falle handelt es sich bei dem PTZ-Karton um eine Versandverpackung.
Beispiel 3:
Sie versenden für die Peters-Versicherungsgruppen 500 Geschenkkartons à 3 Flaschen mit
Umkarton an 500 Privatadressen. Auch in diesem Falle müssen Sie die beide Verpackungen
lizenzieren lassen, da es sich bei dem Geschenkkarton um eine Verkaufsverpackung
und bei dem Umkarton um eine Serviceverpackung handelt, die Sie als Erstinverkehrbringer
an den Endkunden bzw. Konsumenten verschickt haben und diese Verpackungen beim
Endkunden „anfallen“.
Wie kann ich meine Verpackungen lizenzieren lassen?
Möglichkeit 1:
Sie schließen einen Vertrag mit einem der zugelassenen Entsorgungsunternehmen
und melden regelmäßig Ihre Mengen an den Entsorger.
Dies ist bei kleinen bis mittleren Mengen sehr aufwendig und nicht wirtschaftlich.
Möglichkeit 2:
Sie kaufen die Lizenzgebühren mit den Kartons „just in time“, d.h. genau die benötigte Menge
zum benötigten Zeitpunkt. Alle anderen Aufgaben übernehmen wir für Sie. Ihnen genügt als
Nachweis unsere Rechnung mit den Lizenzgebühren.
Da wir einen Rahmenvertrag mit unserem Entsorger abgeschlossen haben, können wir
Ihnen die Lizenzgebühren zu äußerst günstigen Konditionen anbieten.
Lizenzgebühren auf den Punkt gebracht!
Ein Dienstleistungsangebot aus dem Hause Blenk – einfacher, schneller und effektiver können
Sie Ihre Verpackungen nicht lizenzieren lassen.
Gerne stehen wir Ihnen zu weiteren Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.